top of page
hero_bannr_image.jpeg

Termes et conditions

Conditions générales de vente

1 Vertragsabschluss

1. Vertragspartner sind Illenauwiesen Parken+Service GmbH als Betreiber der blackforestsuites (kurz: blackforestsuites) und der Gast. Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit der gebuchten Einheit erhält der Gast von blackforestsuites eine Reservierungsbestätigung. Durch die Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung durch blackforestsuites kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen blackforestsuites und dem Gast zustande. blackforestsuites steht es frei, die jeweilige Buchung in Textform zu bestätigen. blackforestsuites kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.

2. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er blackforestsuites gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern blackforestsuites eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Dritte ist dabei in den Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen einbezogen.

3. Das Mindestalter eines die Buchung vornehmenden Gastes ist 18 Jahre. Minderjährige sind ohne einen volljährigen Erziehungsberechtigten nicht berechtigt in einer Einheit zu übernachten.

 

2 Reservierungen

1. Der Gast erwirbt bei der Reservierungsanfrage und dessen Annahme durch blackforestsuites keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Einheiten innerhalb der Unterkunft, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform im Rahmen des Beherbergungsvertrages vereinbart wurde.

2. Unterbreitete Angebote von blackforestsuites in Bezug auf verfügbare Einheiten sind freibleibend und unverbindlich.

3. Es besteht für den Gast kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einer bestimmten Einheit. blackforestsuites behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie unter anderem Mindestaufenthalte und Buchungsgarantien festzulegen oder Anzahlungen für bestimmte Buchungsdaten zu fordern.

3 Stornierungsfristen

1. Eine garantierte Reservierung kann durch den Gast gemäß der von blackforestsuites ausgewiesenen Stornierungsbedingungen, unter Angaben der Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden, es sei denn der Gast hat eine Buchung ohne Stornierungsoption gewählt. Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn die Zahlung des Gastes bei blackforestsuites auf dem Konto von blackforestsuites eingegangen ist. Stornierung meint in diesem Fall, dass das Zimmer nicht mehr vom Gast reserviert ist und dieser eine Rückerstattung des bereits gezahlten Geldbetrages erhält. Ein Anspruch des Gastes auf Rückerstattung des bereits gezahlten Geldbetrages erlischt folglich, wenn er nicht bis zum mit blackforestsuites vereinbarten und in der Buchung ausgewiesenen Termin eine Stornierung der Reservierung vorgenommen hat.

2. Dies bedeutet, dass nach Ablauf der Stornierungsfristen ist eine Stornierung durch den Gast keine Rückzahlungspflicht gegenüber diesem besteht. blackforestsuites behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung - trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung - abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen.

3. blackforestsuites behält ebenfalls den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung im Falle eines Nichterscheinens des Gastes ("No Show") bzw., wenn der Gast zu einem früheren Zeitpunkt als vereinbart abreist. Bei No Show im Falle einer mehrtägig garantierten Reservierung behält blackforestsuites nicht nur den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, sondern behält sich das Recht vor, das Zimmer für alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht freizugeben.

4. Ein Gast, der am Anreisetag bereits in das Zimmer eingecheckt hat, verliert mit dem Zeitpunkt des Eincheckens ebenfalls das Recht, kostenfrei zu stornieren. Nach durchgeführtem Check-in entfällt somit auch der Anspruch des Gastes auf Rückerstattung des bereits gezahlten Geldbetrages für den Falle einer danach durchgeführten Stornierung durch den Gast.

5. Bei Buchungen, die nicht über die Website von blackforestsuites, sondern über einen Drittanbieter erfolgen, kann eine Stornierung durch den Gast nur nach den zwischen dem Gast und dem Anbieter vereinbarten Voraussetzungen durchgeführt werden. Auch eine gegebenenfalls vereinbarte Rückerstattung im Falle einer Stornierung, wird von dem Drittanbieter vorgenommen und nicht von blackforestsuites.

 

4 Übernachtungspreise und sonstige Preise

1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von blackforestsuites ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und separat berechnet werden ggf. lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen dort geltenden Recht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

2. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bei Vertragsschluss bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich blackforestsuites vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.

3. blackforestsuites kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Einheiten, der Leistung von blackforestsuites oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Tagespreis aufgrund der kürzeren Mietdauer oder dem geringeren Mietvolumen für die einzelnen Einheiten und/oder für die sonstigen Leistungen von blackforestsuites erhöht.

5 Zahlungsbedingungen

Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen. Ist der Gast nicht deckungsgleich mit der Person, die die Buchung durchführt, so gelten die Regeln in dem Abschnitt 5 dieser Bedingungen auch für die die Buchung durchführende Person.

Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

Gültige Zahlungsmittel sind Mastercard, Visa card, American Express, Paypal, Apple Pay, Google Pay. Vorauskassezahlungen in Form einer Überweisung ausschließlich durch Firmenkunden auf Anfrage möglich. Barzahlungen sind ausgeschlossen.

Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere entstandene Vertragsstrafen, behält blackforestsuites sich das Recht vor, das hinterlegte Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.

Rechnungen von blackforestsuites ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

blackforestsuites ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist blackforestsuites berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen blackforestsuites bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6 Nutzungsmöglichkeiten reservierter Einheiten

1. Eine reservierte Einheit steht dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung am Anreise- bzw. eine längere Bereitstellung am Abreisetag.

2. Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag eventuell zur Verfügung gestellten Schlüssel und ggfs. Codekarten an blackforestsuites oder einen vom Beherbergungsbetrieb genannten Dritten zu übergeben, oder, soweit vereinbart, in der Einheit zu hinterlassen. Wird ein ausgehändigter Schlüssel oder eine ausgehändigte Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 40,00 Euro brutto berechnet. blackforestsuites bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz eines hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 40,00 EUR  brutto übersteigt. Dies schließt die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage ein, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise ("Late Check-out") mit blackforestsuites im Voraus vereinbart werden. Stimmt blackforestsuites einem Late-Check-out zu, ist blackforestsuites berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Einheit 10,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 14.00 Uhr erfolgen, wird der volle aktuelle Tagespreis der Einheit erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.

4. Sollte ein Gast die Einheit nicht spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, dann kann blackforestsuites die aufgrund der verspäteten Räumung der Einheit für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% den vollen aktuellen Tagespreis in Rechnung stellen, danach 100%.

5. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise ("Early Check-In") mit blackforestsuites im Voraus vereinbart werden. Stimmt blackforestsuites einem Early Check-In zu, ist blackforestsuites berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Einheit 10,00 EUR pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-In besteht nicht.

 

7 Weiterverkauf

1. Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Einheiten ist explizit untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Einheiten und/oder Einheitskontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Einheitspreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen blackforestsuites ist nicht zulässig. blackforestsuites ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. In den aufgeführten Fällen steht dem Gast kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge zu.

2. Auch die Untervermietung der überlassenen Einheit, deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sowie die Nutzung von Flächen außerhalb der angemieteten Räumlichkeiten für Werbemaßnahmen, Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von blackforestsuites in Textform. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Eine Nutzung der Einheit zu einem anderen als dem Beherbergungszweck, insbesondere die gewerbliche Nutzung durch den Gast, ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich blackforestsuites die sofortige Vertragsbeendigung vor. Kosten, die blackforestsuites durch die gewerbliche Tätigkeit des Gastes entstanden sind, hat der Gast zu bezahlen.

8 Haftung von blackforestsuites

1. blackforestsuites haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet blackforestsuites für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von blackforestsuites beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet blackforestsuites nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden und nur soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung durch die ordnungsgemäße Durchführung des Beherbergungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf ("Kardinalpflicht"). Einer Pflichtverletzung durch blackforestsuites steht die der von blackforestsuites eingesetzten gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegenüber blackforestsuites sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von blackforestsuites auftreten, wird blackforestsuites bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, blackforestsuites rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

3. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet blackforestsuites nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch gegenüber blackforestsuites erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache blackforestsuites Anzeige macht. Dies gilt nicht, wenn die verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800 in die Einheit einbringt, ist die Haftung von blackforestsuites auf den vorgenannten Betrag beschränkt. Bringt der Gast sonstige Sachen, die nicht als Geld, Wertpapier oder Kostbarkeit anzusehen sind, mit einem Wert von mehr als EUR 2.500,00 in die Einheit ein, dann beschränkt sich die Haftung auf das hundertfache des Preises der gebuchten Einheit für einen Tag, maximal jedoch auf EUR 2.500,00. Etwaige die Haftungsgrenzen übersteigende Schäden hat der Gast selbst zu tragen. Hat der Gast das Geld, Wertpapier, die Kostbarkeit oder die sonstige Sache nicht im verschlossenen Zimmersafe aufbewahrt, so kann blackforestsuites nicht in Anspruch genommen werden.

4. Wird dem Gast ein Tiefgaragen-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Tiefgaragen-Stellplatzes seitens blackforestsuites besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück und/oder in der Tiefgarage abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet blackforestsuites nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. blackforestsuites haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige Dritte zu verantworten sind.

5. Alle Ansprüche gegen blackforestsuites verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch blackforestsuites sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.

6. Für Fundsachen wird von blackforestsuites keine Haftung übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von blackforestsuites. Die Fundsachen werden nur auf Anfrage, gegen Entgelt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von sechs Monaten.

7. Zurückgelassene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage und auf Risiko und Kosten des Gastes diesem nachgesandt. blackforestsuites bewahrt die Sachen bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten auf und berechnet dafür ein angemessenes, hierfür übliches Entgelt, das sich nach dem Aufwand für die Verwahrung richtet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen, sofern ein erkennbarerer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

8. Die §§ 536, 536a BGB finden keine Anwendung. blackforestsuites haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von Kleidern sowie mitgebrachter Gegenstände des Kunden und dessen Begleiter.

9. Ebenfalls übernimmt blackforestsuites keine Verantwortung oder Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verlust von Gegenständen, die in den Gepäckschließfächern, in Waschmaschinen oder anderen öffentlich zugänglichen bzw. Gemeinschaftsbereichen untergebracht, abgelegt oder abgestellt sind. 

9 Kundendaten und Digital Check-in

Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt blackforestsuites verpflichtend die Email-Adresse sowie die Telefonnummer. Zur Überprüfung der Identität des Gastes und einer damit einhergehenden Wahrung der rechtlichen Pflichten von blackforestsuites ist blackforestsuites berechtigt folgendes gültiges Identifikationsdokument (für inländische Gäste ein Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste der Reisepass), und gültige Kreditkartendaten bei Check-In digital einzufordern. Dies gilt bei einer Buchung, bei der zwei oder mehr Gäste in einem Zimmer unterkommen, für jeden Gast einzeln.

Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender, falscher Dokumente oder mutwilliger Manipulation beim digital Check-In nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist blackforestsuites berechtigt, die Buchung zu stornieren und dem Gast den Zutritt zu dem Objekt zu verwehren.

blackforestsuites ist berechtigt zur Vermeidung schadhafter Buchungen Software Lösungen einsetzen, die anhand der eingeforderten Daten (Email-Adresse, Wohnanschrift, Telefonnummer, Kreditkarte etc.) einen sogenannten „Fraud-Prevention-Score“ für jeden Gast ermitteln und schadhafte Buchungen erkennen. Sollte die Software eine solche Buchung erkennen, behält blackforestsuites sich das Recht vor, die Buchung zu stornieren.

Unangemeldete Besucher oder Gäste sind in den Unterkünften nicht zugelassen. Nur in der Buchung angegebene(n) Gast/Gäste dürfen die Hoteleinheit zu jeder Zeit während des Buchungszeitraumes betreten. Bei Aufnahme eines zusätzlichen Gastes/mehrerer Gäste in die Buchung oder bei Besuch ist vorweg ein zusätzlicher Gästezuschlag in Abhängigkeit vom Tagessatz zu zahlen. blackforestsuites behält sich das Recht vor, den buchenden Gast der Unterkunft zu verweisen, wenn Besucher oder zusätzliche Gäste ohne Benachrichtigung gegenüber blackforestsuites in die Unterkunft gelassen werden und die Zuschlagsgebühr nicht bezahlt wurde.

10 Beendigung des Beherbergungsvertrages

1. blackforestsuites ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere von blackforestsuites nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen, (ii) Einheiten schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei; aber nicht ausschließlich; die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) blackforestsuites begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von blackforestsuites und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von blackforestsuites zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitvermittlung. (vi) Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der Gast im Übrigen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

3. Im Übrigen ist blackforestsuites seinerseits berechtigt vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten kann.

4. blackforestsuites hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Erfolgte eine Kündigung seitens blackforestsuites wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem wichtigen Grund im Sinne dieser AGB, so ist blackforestsuites berechtigt auch künftige Buchungen des Gastes zu stornieren oder abzulehnen. Dies gilt auch, wenn diese Buchungen bereits seitens blackforestsuites bestätigt worden sind.

6. Bei berechtigter ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung seitens blackforestsuites entsteht dem Gast kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber blackforestsuites.

11 Rauchverbot in der Einheit

1. Die Einheiten sind Nichtrauchereinheiten. Es ist daher untersagt, sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen, als auch in den Gästeeinheiten, sowie Balkon- und/oder Terrassenbereichen zu rauchen. Das Rauchverbot gilt für alle Produktgruppen und umfasst damit neben Zigaretten und Joints auch Zigarren, E-Zigaretten, Wasserpfeifen, Kräuterzigaretten sowie Iqos, Verdampfer und ähnliche Vorrichtungen.

2. Der Verstoß gegen das generelle Rauchverbot stellt eine vertragswidrige Nutzung dar und wird von blackforestsuites mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 150,00 geahndet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3. Im Gebäude befinden sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr verbunden sind (“Brandmeldeanlage“). Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel durch Verstoß gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten der Feuerwehr).

12 Ruhezeiten und Verbot von Feiern

1. Lärm in der gebuchten Einheit, den gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten sowie auf dem umliegenden Gelände ist zu vermeiden. Die Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr ist zwingend einzuhalten (“Ruhezeiten”).

2. Das Abhalten von lauten Events mit mehreren Personen (“Feiern“) ist in den Einheiten nicht gestattet.

3. Der Verstoß gegen die Ruhezeiten und das Abhalten von Feiern stellt eine vertragswidrige Nutzung dar und wird von blackforestsuites mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250,00 geahndet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten. Zudem handelt es sich bei einem derartigen Verstoß um eine Kündigung des Beherbergungsvertrages aus wichtigem Grund mit den Rechtsfolgen gem. Punkt 10 dieser AGB´s.

13 Beschädigungen oder Diebstahl

1. Der Gast hat die Einheit pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Grobe Verschmutzungen sind solche Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen. Fallen solche groben Verschmutzungen während des Aufenthalts des Gastes an, oder sind diese auch nach dessen Abreise existent, so hat blackforestsuites das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.

2. Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, oder zu Diebstahl, so hat blackforestsuites das Recht dem Gast sowohl den Schaden (Schadensersatz durch z.B. Ersatzbeschaffung) als auch die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit in Rechnung zu stellen. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet die Ersatzpflicht des Gastes.

3. Dasselbe gilt für Schäden, die Dritte verursachen, soweit sich diese auf Veranlassung des Gastes in den Räumlichkeiten von blackforestsuites aufhalten.

4. Die vorsätzliche Beschädigung von Inventar, Möbelstücken oder der Einheit selbst, stellt zusätzlich zum Schadensersatzanspruches (z. B. in Form der Wiederbeschaffung des Inventars) von blackforestsuites eine vertragswidrige Nutzung dar und wird daher mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 150,00 pro Schadensfall geahndet. Dies gilt auch für die Entfernung von Inventar bzw. Möbelstücken oder Störung technischer Anlagen, insbesondere der Rauchmelder. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz wegen eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

14 Haustiere

1. Das Mitbringen eines Haustieres ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahme sind immer Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Vom vorgenannten Grundsatz ist blackforestsuites berechtigt weitere Ausnahmen zu machen. Dies wird im Beherbergungsvertrag entsprechend geregelt. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch.

2. Bringt der Gast ohne Genehmigung ein Haustier in eine Einheit, werden pauschal EUR 150,00 für eine Sonderreinigungsgebühr seitens blackforestsuites in Rechnung gestellt. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

15 Instandhaltung

1. Der Gast verpflichtet sich, die überlassene Einheit, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.

2. Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug der Einheit die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.

3. Der Gast haftet für alle Schäden an der überlassenen Einheit, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an der überlassenen Einheit entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich blackforestsuites anzuzeigen.

4. Die Einheit wird von blackforestsuites regelmäßig gereinigt. Der Gast ist dazu verpflichtet, dem von blackforestsuites hierzu beauftragten Dienstleister Zugang zur Einheit zu gewähren. Wird die in bestimmten Zeitabständen obligatorische Reinigung von dem Gast verweigert, so hat der Gast eine Gebühr in Höhe von EUR 150,00 an blackforestsuites zu entrichten. Eine Ablehnung besteht insbesondere dann, wenn trotz Absprache mit dem Gast der Zugang zu der Einheit für den beauftragten Dienstleister behindert oder verweigert wird. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.

5. Eine Videoüberwachung der von blackforestsuites beauftragten Dienstleister durch den Gast ist ausdrücklich verboten. Eine Zuwiderhandlung dagegen wird zusätzlich als Behinderung des Zugangs der Einheit für den beauftragten Dienstleister angesehen und hat somit eine Gebühr in Höhe von EUR 150,00 als Konsequenz. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz wegen eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6. Gäste, die sich aufgrund eines längeren Aufenthalts bei der Meldebehörde offiziell als in der Einheit, die von blackforestsuites bereitgestellt wird, lebend melden, haben die Verpflichtung, sich bei Abreise auch wieder bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Zuwiderhandlung und dadurch unter Umständen resultierende Mehrbelastung von blackforestsuites durch behördliche Anfragen wird als Behinderung des Betriebsablaufes angesehen und hat eine Gebühr in Höhe von EUR 150,00 als Konsequenz. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7. blackforestsuites muss in unregelmäßigen Abständen eine routinemäßige Wartung aller Sachanlagen und Einheiten durchführen, um sicherzustellen, dass sie in gutem Zustand sind und weiterhin optimal und sicher funktionieren. Dies gilt für alle materiellen Güter des Hotels, einschließlich regelmäßiger Überprüfungen der elektrischen Anlagen, der Sanitäranlagen, der Heizungs- und Kühlsysteme, der Aufzüge und anderer Geräte in der Wohneinheit. Der Gast ist verpflichtet, dem von blackforestsuites zu diesem Zweck beauftragten Dienstleister oder das Wartungsteam nach vorheriger Aufforderung Zutritt zu seiner Wohneinheit zu gewähren. Die Wartungsarbeiten werden in regelmäßigen Abständen geplant, wobei die Häufigkeit der Wartung von der Art des Objekts und seiner Nutzung in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Herstellers und den besten Praktiken der Branche abhängt. Wird die in bestimmten Abständen vorgeschriebene Wartung vom Gast ohne einen zwingenden Grund verweigert, so hat der Gast eine Gebühr von 150,00 EUR an blackforestsuites zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes wegen erhöhter Wartungskosten und möglicher Einnahmeausfälle, die sich aus der Nichtvermietbarkeit der Einheit ergeben, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

16 Gruppenbuchungen / Kontingentverträge / Eventzeiten

1. Bei Gruppenbuchungen von mehr als fünf Einheiten und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich im Speziellen aus den entsprechenden Verträgen ergeben.

2. Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

17 Internetnutzung

1. blackforestsuites stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden.

2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt blackforestsuites auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber blackforestsuites einzustehen.

4. Im Übrigen behält sich blackforestsuites vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

 

18 Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen von blackforestsuites sind zu finden unter https://www.blackforestsuites.de/datenschutz

 

19 Schlussbestimmungen

1. Die Ausstattung der Einheit und das jeweilige Dienstleistungsangebot vor Ort entsprechen dem blackforestsuites Standard und können von den länderspezifischen Kriterien der jeweiligen Sternekategorie abweichen. 

2. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

3. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des jeweiligen Beherbergungsbetriebs.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Berlin.

5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.

blackforestsuites ist eine Marke der Illenauwiesen Parken + Service GmbH, Achern. 

> Impressum

Logo des suites de la Forêt-Noire

Chez Black Forest Suites, nous vous proposons des appartements modernes au cœur d'Achern - idéaux pour les voyageurs d'affaires, les couples et les familles. Nos hébergements situés au centre mais au calme constituent le refuge idéal pour les séjours plus longs. Avec nous, vous pourrez profiter du confort et de la détente avec un accès direct à la Forêt-Noire et à toutes les commodités de la ville.

contact

E-mail:

bonjour@blackforestsuites.de

 

Téléphone (9h à 18h) :

+49 7841 83 11 690

 

WhatsApp (9h à 18h) :

+49 155 688 482 96

Copyright © 2024 BlackForestSuites.de par IPS . Tous droits réservés.

BlackForestSuites.de - appartements de vacances / hôtel / appartements avec services à 77855 Achern

bottom of page